Die Regierung der Republik Aserbaidschan wird seit der Unabhängigkeit 1991 vom Ministerkabinett der Republik Aserbaidschan (aserbaidschanisch: Azərbaycan Respublikası Nazirlər Kabineti – „Kabinett der Minister der Republik Aserbaidschan“) wahrgenommen.

Das Ministerkabinett hat seit 1991, in Nachfolge des Ministerrats der Aserbaidschanischen SSR, seinen Sitz im Regierungsgebäude der Republik Aserbaidschan in der Hauptstadt Baku. Seit 2019 ist Əli Əsədov Ministerpräsident der Republik Aserbaidschan.

Verfassungsrechtliche Stellung

Für die Organisation und Ausübung der vollziehenden Befugnisse bildet der Präsident der Republik Aserbaidschan das Ministerkabinett. Das Ministerkabinett ist das übergeordnete Organ der vollziehenden Gewalt des Präsidenten der Republik Aserbaidschan. Es untersteht dem Präsidenten und ist ihm rechenschaftspflichtig.

Zusammensetzung

Das Ministerkabinett besteht gemäß Artikel 115 der Verfassung der Republik Aserbaidschan aus dem Premierminister, seinen Stellvertretern und den Ministern.

Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten der Republik Aserbaidschan mit Zustimmung des Parlaments ernannt. Auf den Sitzungen des Ministerkabinetts führt in der Regel der Ministerpräsident den Vorsitz.

Der Präsident entlässt den Premierminister. Der Präsident ernennt und entlässt die Mitglieder des Ministerkabinetts.

Aktuelle Zusammensetzung

Kompetenzen

Das Ministerkabinett hat die folgenden Kompetenzen und Aufgaben:

  • erstellt den Entwurf des Staatshaushalts der Republik Aserbaidschan und legt ihn dem Präsidenten der Republik Aserbaidschan vor;
  • gewährleistet den Vollzug des Staatshaushalts;
  • gewährleistet die Durchführung der Finanz-, Kredit- und Geldpolitik;
  • gewährleistet die Ausführung der staatlichen Wirtschaftsprogramme;
  • gewährleistet die Ausführung der staatlichen Sozialprogramme;
  • leitet die Ministerien und anderen Zentralorgane der vollziehenden Gewalt und hebt deren Akte auf;
  • entscheidet andere Frage, die der Präsident der Republik Aserbaidschan seiner Zuständigkeit zugewiesen hat.

Regelungen

Die Arbeitsweise des Ministerkabintess der Republik Aserbaidschan wird in der Geschäftsordnung des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan geregelt. Die Geschäftsordnung des Ministerkabinetts wird durch den Präsidenten bestimmt.

Immunität des Ministerpräsidenten

Der Artikel 123 der aserbaidschanischen Verfassung besagt, dass der Ministerpräsident das Recht der Immunität genießt. Der Ministerpräsident kann verhaftet werden, falls er auf frischer Tat erwischt wird. Er darf nicht mit einer gerichtlich verhängten Verwaltungsstrafe belangt oder einer Durchsuchung oder Personenkontrolle unterzogen werden.

Über die Aufhebung der Immunität entscheidet auf Antrag des Generalstaatsanwalts der Republik Aserbaidschan der Präsident.

Einzelnachweise


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