Im hessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg bestehen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Naturschutzgebiete.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg kann nach dem Hessischen Landesnaturschutzgesetz seit 1996 Naturschutzgebiete einrichten, wenn ihre Fläche fünf Hektar nicht überschreitet. Nach dieser Regelung wies der Landkreis 2010 das Naturschutzgebiet Fuchswiese bei Stettbach aus. Für die Einrichtung und Verwaltung der anderen Naturschutzgebiete ist das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Naturschutzbehörde zuständig.
Teilflächen
Ein Naturschutzgebiet liegt nur teilweise im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Einzelnachweise
Weblinks


![]()
![]()