Die Europäische Union hat mit folgenden Ländern Freihandelsabkommen abgeschlossen oder steht in Verhandlungen.
Die EU ist seit 1995 Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) und übt dort das Stimmrecht für alle ihre Mitgliedsstaaten aus. Sie ist damit auch Vertragspartner beim Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), beim Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), und beim Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
Freihandelsabkommen, die zwar unterzeichnet, aber noch nicht von allen Vertragsparteien ratifiziert wurden, sind oftmals mit einer Klausel versehen, dass sie in diesem Zustand bereits „vorläufig“ oder eingeschränkt zur Anwendung kommen. Ob diese Praxis juristisch korrekt ist, ist umstritten. So bezeichnet ein Gutachten des Europarechtlers Wolfgang Weiß die vorläufige Anwendung eines Abkommens „an den Parlamenten vorbei“ als „verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch unakzeptabel“. Laut Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist die Praxis aus österreichischer Sicht verfassungswidrig.
Die Ratifikation der Freihandelsabkommen muss durch die Parlamente aller Vertragsparteien geschehen, das heißt allen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung existierenden EU-Mitgliedsstaaten. So werden Abkommen, die vor 2013 unterzeichnet wurden, nicht vom kroatischen Parlament ratifiziert, kommen dort aber genauso zur Geltung.
Liste
Die EU hat (Stand April 2021) 77 Freihandelsabkommen unterzeichnet:
Freihandelsabkommen mit international nicht anerkannten Staaten
Siehe auch
- CARIFORUM
- Euro-mediterrane Partnerschaft
- Vertiefte und umfassende Freihandelszone
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Weblinks
- Negotiations and agreements – Trade. European Commission
Einzelnachweise

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